Beim derzeit favorisierten Finanzierungsmodell übernimmt die Fahrweggesellschaft die Kosten des Fahrweges ohne Kabelwicklungen (d.h. ohne den im Fahrweg verlegten Linearmotor) und ohne stationäre Energieanlagen. Diese Posten werden von der Betriebsgesellschaft getragen, ebenso die Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge und den Bau der benötigten Gebäude.
Die Fahrweggesellschaft muß über die etwa 4 Jahre andauernde Bauzeit schon Gelder vorstrecken, bevor der erste Transrapid-Zug fährt. Um diesen Zeitraum zu überbrücken, müssen Finanzierungskosten während der Bauzeit angesetzt werden.
Beim Betrieb des Transrapid fallen laufende Kosten an, sog. Betriebskosten. Diese enthalten insbesondere die Kosten für Personal, Energie, Wartung der Fahrzeuge und die Instandhaltung des Fahrweges.
Kosten in Mio. DM | ||
bislang veranschlagt | aktualisierte Kostenrechnung | |
(1) Fahrweg und Sonderbauwerke | 4397 | 8529 |
(2) Tragschiene für Langstator | 616 | 616 |
(3) Grunderwerb | 255 | 365 |
(4) Weichen | 109 | 109 |
(5) Projektmanagement | 245 | 245 |
-------- | -------- | |
Summe | 5622 | 9864 |
Die Investitionen der Fahrweggesellschaft - ohne die Finanzierungskosten während der Bauzeit - erhöhen sich von 5,6 um 76% auf knapp 9,9 Mrd. DM. Dieser neue Betrag stellt einen unteren Eckwert dar, da mangels Datenbasis einige Kostenkategorien nicht kalkuliert wurden.
Im Finanzierungskonzept ist vereinbart, daß die Fahrweggesellschaft folgende Kosten übernimmt:
Kostenkategorie | Länge in km | Kosten in Mio. DM/km | Kosten gesamt Mio. DM |
(1a) Eigentlicher Fahrweg | 294 | 21,0 | 6174 |
(1b) Aufständerung | 140 | 5,5 | 770 |
(1c) Zuschlag Moorgebiete | 60 | 5,0 | 300 |
(1d) Querende Wege | 152 | 1,2 | 182 |
(1e) Tunnelbau am Lehrter Bf | 70 | ||
(1f) Umbau Bahnanlagen | 21 | 15,0 | 315 |
(1g) Lärmschutz | 64 | ||
(1h) sonstige Fahrwegkosten | 654 | ||
----- | ------ | ------ | |
Summe | 8529 |
Fahrweg und Sonderbauwerke setzen sich aus folgenden Kostenkategorien zusammen:
Bei der Eisenbahn kommen zusätzlich zu den Kosten für die Brücke noch die Kosten für den Oberbau in Höhe von 1,5 bis 3 Mio. DM hinzu, die beim Transrapid direkt nicht anfallen. Dagegen dürfte ein auf den Millimeter exakt gearbeitetes Transrapid-Brückensegment tendenziell teurer sein als eine Eisenbahn- oder Straßenbrücke, bei der eine Abweichung von 5 mm tolerierbar ist. Die Mehrkosten für die Fahrwegsegmente der Magnetbahn sind schwer kalkulierbar und werden im folgenden vernachlässigt. Diese Kostenschätzung stellt somit eher einen unteren Eckwert dar.
Die Belastbarkeit von Eisenbahnbrücken für reinen Personenschnellverkehr und des Transrapid-Fahrwegs liegt in einer ähnlichen Größenordnung: Der Transrapid wiegt besetzt 2,2 t pro Meter Fahrzeuglänge, ein ICE 3 erreicht 1,9 t pro Meter. Hieraus kann deshalb keine Reduzierung der Kosten abgeleitet werden.
Eine genauere Kostenschätzung als die bisher beschriebene läßt sich kaum vornehmen,
zumal die endgültige Bauart des Fahrweges noch gar nicht bekannt ist. In der
Presse wurde mehrfach erwähnt, daß die auf der Testanlage im Emsland erprobten Bauweisen
ein Fehlschlag waren und der künftige Fahrweg erst noch entwickelt werden muß.
Bei der Kalkulation der Fahrwegkosten darf nicht nur die reine Streckenlänge von
Hamburg Hbf bis Berlin-Lehrter Bf zugrunde gelegt werden. Vielmehr ist auch die
Gesamtlänge der Fahrbahnen in Abstell- und Wartungsanlagen zu berücksichtigen. Wenn
man von der in den Raumordnungsunterlagen favorisierten Präferenztrasse des
Planfalls 8b mit einer Länge der freien Strecke von 292
km ausgeht, ergibt sich eine Gesamtlänge des Fahrwegs von rund 294 km.
Die Kosten pro Meter Pfeilerhöhe werden bei Eisenbahnbrücken
mit 0,78 Mio. DM pro Kilometer zweigleisige Strecke gerechnet. Die Pfeiler
eines im Durchschnitt sieben Meter hohen Brückenbauwerkes kosten somit 5,5 Mio.
DM pro km Strecke. Bei der derzeitigen Planung sind rund 140 km Aufständerung vorgesehen.
Die favorisierte Südtrasse 8 b verläuft insgesamt auf ca. 60 km durch Sumpf-und Moorgelände,
wo die Gründung des Bauwerkes aufwendiger ist als im normalem Untergrund. Die
Sanierung der zum Teil parallel verlaufenden Bahnstrecke Hamburg - Berlin war
abschnittsweise sehr teuer geworden, da in diesen Moorgebiete der Untergrund bis
zu mehreren Meter Tiefe ausgetauscht werden mußte. Hier müssen für den Transrapid-Fahrweg
entsprechend tiefe Fundamente geschaffen werden, die mit etwa 5 Mio. DM pro
km Doppelspur in einer ähnlichen Größenordnung wie die Kosten für
Pfeiler bei der aufgeständerten Bauweise liegen dürften.
Verläuft die Transrapid-Trasse durch nicht mehr benötigtes Bahngelände, so ist anstelle
der Umbaukosten ein ähnlich hoher Betrag für entgangene Grundstückserlöse der DB
AG anzusetzen.
Auch viele Abschnitte mit aufgeständerter Fahrbahn kommen der Wohnbebauung sehr nahe.
Hier ist nicht klar, wie Lärmschutz überhaupt baulich zu realisieren ist; Mehrkosten
werden nicht angesetzt, da sie aufgrund der fehlenden Datenbasis nicht kalkulierbar
sind. Fraglich sind ebenso die Kosten für den Lärmschutz
bei den Stadtein- und -ausfahrten in Hamburg und Berlin. Selbst wenn der Transrapid
nur geringen Lärm verursacht, so müssen die gesetzlich zulässigen Lärmwerte
als Summe von Transrapid- und Eisenbahnlärm eingehalten werden. Das heißt: Die
Erbauer des Transrapid müssen nach geltendem Recht, nach dem die Einhaltung der
Lärmgrenzwerte an eine Baumaßnahme gekoppelt ist , für die gesamte Lärmsanierung
an der betroffenen Bestandsstrecke aufkommen. Die Ermittlung dieser Kosten ist
mit großen Unsicherheiten verbunden und wird deshalb wiederum nicht vorgenommen.
Ein Verzicht auf Wege zur Streckenunterhaltung, wie es bisher offiziell geplant ist, erscheint unrealistisch. Die ohnehin erforderlichen Baustraßen zu renaturieren und sie im Bedarfsfalle (Streckensanierung) wieder neu zu erstellen, dürfte ähnlich kostenaufwendig sein wie der Bau eines dauerhaften Begleitweges. Zugleich dienen solche Wege auch für Rettungseinsätze bei Unfällen der Transrapid-Fahrzeuge. Deshalb muß beidseitig auf gesamter Streckenlänge, d.h. auf fast 300 km, ein befestigter Begleitweg erstellt werden. Pro Kilometer Weg sind rund 100.000 DM zu veranschlagen.
Beim Bau von Verkehrswegen müssen immer Anlagen Dritter angepaßt werden: Beispielsweise müssen Hochspannungsleitungen und Abwasserkanäle verlegt, bei Grundwasserabsenkungen müssen möglicherweise Ersatzbrunnen gebohrt werden. Für diese Maßnahmen rechnet die Deutsche Bahn AG bei Neubaustrecken pauschal mit rund 2 Mio. DM pro Streckenkilometer. Aber da die Transrapid-Strecke durch Flachland verläuft und der aufgeständerte Fahrweg manche Anpassung von Anlagen Dritter überflüssig macht, werden nur 2/3 dieser Kosten angesetzt.
Der Gesetzgeber schreibt vor, die durch die Baumaßnahmen verursachten dauerhaften Eingriffe in die Landschaft und Natur an anderer Stelle auszugleichen. Beispielsweise müssen Biotope nahe der neuen Strecke geschaffen werden. Die Kosten für diese Ausgleichsmaßnahmen werden bei Eisenbahn-Neubauvorhaben mit rund 3% der Investitionskosten pauschal kalkuliert. Obwohl die Transrapid-Strecke pro Kilometer wesentlich teurer ist als eine vergleichbare Eisenbahn-Neubaustrecke durch die Norddeutsche Tiefebene, werden nur ungefähr die Kosten angesetzt, wie sie beim Bau einer solchen Eisenbahnstrecke anfallen würden (3% von 15 Mio. DM pro km), denn die Transrapid-Trasse belastet trotz ihrer höheren Baukosten die Umwelt nicht stärker. Daraus ergeben sich Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von rund 0,5 Mio. DM pro Kilometer Magnetbahntrasse.
Noch weitere Kostenkategorien mit vergleichsweise geringen Summen wären eigentlich
zu berücksichtigen, beispielsweise für Erdbewegungen. Auf eine Zusammenstellung
dieser eher kleinen Beträge wird verzichtet, da sie im Vergleich zu den hier angeführten
Kostenkategorien vernachlässigbar sein dürften.
Kosten in Mio. DM | ||
bislang veranschlagt | aktualisierte Kostenrechnung | |
(6) Kabelwicklung Langstator | 345 | 345 |
(7) Energieanlagen | 1270 | 2375 |
(8) Gebäude inkl. Parkhäuser | 426 | 676 |
(9) Betriebsleittechnik | 282 | 282 |
(10) Projektmanagement | 245 | 245 |
(11) Fahrzeuge | 720 | 855 |
----- | ----- | |
Summe | 3288 | 4778 |
Die Investitionskosten für die Betriebsgesellschaft erhöhen sich von 3,3 Mrd. DM um 45% auf 4,8 Mrd. DM. Der Betrag von 4,8 Mrd. DM stellt einen unteren Eckwert dar, da die einzelnen Kostenkategorien eher vorsichtig geschätzt sind.
Das vereinbarte Finanzierungskonzept rechnet die folgenden Kostenkategorien der Betriebsgesellschaft zu:
Das Antriebskonzept des Transrapid und seine hohe Auslegungsgeschwindigkeit führt zu sehr großen Spitzen im Strombedarf. Diese liegen beim 15-Minuten-Takt in Höhe von knapp 160 MW für die gesamte Strecke und beim 12-Minuten-Takt sogar bei knapp 180 MW. Gegenüber einer vergleichbaren Eisenbahn-Neubaustrecke sind diese Stromspitzen um den Faktor 2 bis 3 höher, wie die Abbildung zum Energiebedarf zeigt. Wird die Stromversorgung für die doppelte Leistung ausgelegt, so sind etwa 50% Mehrkosten zu veranschlagen.
Die Stromleitungen vom Unterwerk zu den Speiseabschnitten der Fahrbahn sind mit den Oberleitungen der Eisenbahn vergleichbar. Beim Transrapid werden diese Leitungen in Erdkabeln verlegt, was tendenziell teurer als die oberirdische Führung ist, zumal hier auch noch größere Leistungen transportiert werden müssen und nicht nur eine, sondern zwei Speiseleitungen pro Fahrbahn erforderlich sind. Der Linearmotor der Magnetbahn erfordert zudem Schalterhäuschen alle 500 bis 2000 Meter. Insgesamt erscheint auch hier - sehr vorsichtig geschätzt - ein Aufpreis von 50% gegenüber den Kosten beim Rad-Schiene-System nötig.
Die Unterwerke des Transrapid sind wie bei der Eisenbahn
in etwa 30 bis 40 km Abstand erforderlich, jedoch schaltungstechnisch weitaus aufwendiger.
Während in den Eisenbahn-Unterwerken lediglich einfache Transformatoren vorhanden
sind, um die Spannung des Stroms aus den Überlandleitungen (110 kV) in eine
Spannung von 15 kV zu transformieren, sind in den Magnetbahn-Unterwerken zusätzlich
zu diesem Eingangstransformator, der die Spannung auf 20 kV reduziert, weitere
elektrische Anlagen vonnöten:
Unter Berücksichtigung der genannten Mehrkosten errechnen sich so für Energieanlagen
Investitionskosten in Höhe von ca. 8,13 Mio. DM pro Kilometer und 2375 Mio.
DM für die gesamte Strecke.
Die Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft veranschlagt die Kosten für Gebäude mit 426 Mio. DM. Rechnet man unter "Gebäude" die geplanten 5 Bahnhöfe zu je 50 Mio. DM und ein Instandhaltungswerk für Fahrzeuge zu 150 Mio. DM, so erscheint die angegebene Größenordnung plausibel.
Zu den Gebäuden sind jedoch auch die Parkhäuser zu zählen, die zumindest an den Bahnhöfen
Hamburg-Moorfleet und Berlin-Spandau notwendig sind, aber bei den Investitionen
bislang unberücksichtigt blieben. Die in den Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren
angegebenen Pkw-Stellplatzzahlen, beispielsweise in Hamburg-Moorfleet nur 600
bis 700 Parkplätze in einem Parkhaus und rund 100 ebenerdige Parkplätze , sind
fast um eine Zehnerpotenz zu niedrig angesetzt: Bei der prognostizierten Zahl von
bis zu 15.764 Ein- und Aussteigern täglich in Hamburg-Moorfleet
, einem IV-Anteil
von bis zu 88,4%
und einer Parkdauer von einem Tag bis zu mehreren Wochen
(Urlaubsverkehr) ist mit einer Zahl von mindestens 5000 Stellplätzen zu rechnen.
Hierfür ist am Bahnhof Hamburg-Moorfleet ein Großparkhaus zu bauen, dessen Investitionskosten
rund 150 Mio. DM betragen. Für ein ähnliches Großparkhaus in Berlin-Spandau sind
100 Mio. DM (mindestens 3000 Stellplätze) anzusetzen. Die Mehrkosten für diese beiden
Parkhäuser betragen somit rund 250 Mio. DM.
Eine Sektion ist vergleichbar mit einem Waggon bei der Eisenbahn. Mit Anschaffungskosten von 9,5 Mio. DM pro Sektion ist das Transrapid-Fahrzeug deutlich teurer als ein Waggon des zukünftigen ICE-3-Triebzuges. Obwohl dieser zusätzlich über Unterflur-Fahrmotoren verfügen wird, kalkuliert die DB AG nur mit 4 Mio. DM pro ICE-3-Waggon. Für die hohen Mehrkosten einer Transrapid-Sektion sind vermutlich die zahlreichen Elektromagnete für das Schweben und die aufwendige Gliederbauweise des Fahrzeug-Unterbaus verantwortlich; das Magnetbahnfahrzeug ist außerdem mit 3,7 m wesentlich breiter als ein Eisenbahnwaggon mit 2,8 bis 3,0 m Breite.
Da diese Kosten pro Fahrzeugsektion also plausibel sind,
werden sie in der vorliegenden Untersuchung übernommen. Aber es werden Mehrkosten
für 90 statt 76 Sektionen für das aktuelle Betriebskonzept berücksichtigt.
Lange bevor der erste Zug fährt und die erste Fahrkarte verkauft wird, müssen beteiligte
Unternehmen für ihre Lieferungen und Arbeiten bezahlt werden. Die Zeitdifferenz
zwischen dem Anfallen der Kosten und dem Eingang der ersten
Erlöse muß mit Krediten überbrückt werden. Wird eine
eher kurze Bauzeit von nur 4 Jahren sowie ein kontinuierlicher Baufortschritt
mit gleichmäßigen Auszahlungsraten an die Bauunternehmen unterstellt, so muß der
Investitionsbetrag der Fahrweggesellschaft im Durchschnitt
über 2 Jahre vorfinanziert werden. Da sich die Preisbasis von Kosten und Erlösen
auf ein-und dasselbe Jahr beziehen muß, ist es in der hier vorliegenden Kostenrechnung
zulässig, lediglich mit Realzinsen (Nominalzins abzüglich Inflation) zu rechnen.
Ein hierbei üblicher Realzins von 5% führt über 2 Jahre zu Mehrkosten von rund 10%.
Zu den oben berechneten Investitionskosten in Höhe von 10,0 Mrd. DM müssen demnach
noch 1,0 Mrd. DM an Zinsen hinzugerechnet werden, so daß die gesamten Investitionskosten
für die Fahrweggesellschaft bei 11,0 Mrd. DM liegen.
Kosten in Mio. DM | ||
bislang veranschlagt | aktualisierte Kostenrechnung | |
(12) Abfertigung | 62 | 62 |
(13) Zugbildung und Zugförderung | 26 | 37 |
(14) Energiekosten | 88 | 88 |
(15) Instandhaltung Fahrzeuge | 18 | 18 |
(16) Instandhaltung Anlagen | 9 | 131 |
(17) Ersatzstoffe | 23 | 23 |
(18) Versicherungen | 17 | 17 |
----- | ----- | |
243 | 376 |
Die Zugbildung und Zugförderung Betriebskosten müssen um 55% nach oben korrigiert werden. Diese Erhöhung ist im wesentlichen auf die in der bisherigen Kalkulation nahezu fehlenden Instandhaltung des Fahrweges zurückzuführen.
Die jährlich anfallenden Betriebskosten setzen sich nach Darstellung der Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft wie folgt zusammen:
Es ist wenig zielführend, Kosten reduzieren zu wollen, indem
beim Service gegenüber den Kunden während der Fahrt gespart wird. So sollte
ein Fahrzeugführer allein schon zur psychologischen Beruhigung der Fahrgäste an
der Spitze des Zuges mitfahren; zur Fahrkartenkontrolle und für Auskünfte sollte
wie bei der Eisenbahn ausreichend Personal zur Verfügung stehen. Geht man folglich
auch beim Transrapid von einer ähnlichen Personalstärke
pro Zug wie bei der Eisenbahn aus, so betragen die Mehrkosten gegenüber dem
bisherigen Kostenansatz 11 Mio. DM.
Der Strombedarf des Transrapid zeichnet sich jedoch nicht nur durch sein insgesamt hohes Niveau aus, das die Energiekosten in die Höhe treibt. Vielmehr sind für die Magnetbahn extreme Schwankungen des Energiebedarfs mit hohen Verbrauchsspitzen charakteristisch (vgl. Abbildung zum Energiebedarf). Dies ist auf das große Beschleunigungsvermögen der Transrapid-Fahrzeuge zurückzuführen, das im oberen Geschwindigkeitsbereich kurzzeitig sehr große Stromspitzen verursacht. Die Bereitstellung dieser extremen Lastspitzen durch die Energieversorgungsunternehmen ist außergewöhnlich aufwendig. Dies führt beim Transrapid zu weitaus höheren Preisen je Kilowattstunde Strom als beispielsweise bei einem Betreiber einer chemischen Anlage, die 24 Stunden am Tag Minute für Minute ungefähr die gleiche Leistung benötigt.
Die Energiekosten wurden unter Verwendung eigener Betriebssimulationen per Computer und unter Berücksichtigung von Grundlast- und Spitzenlastpreisen überprüft. Die angegebenen Werte der Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft konnten bestätigt werden, wobei ein Strompreis für die Grundlast von 0,09 DM pro kWh zugrundegelegt wurde, der sich aufgrund der ermittelten Spitzenlastwerte auf durchschnittlich 0,155 DM/kWh erhöht.
Der Transrapid soll bereits in wenigen Jahren den Betrieb
aufnehmen und weit bis ins 21. Jahrhundert hinein verkehren. Es sei darauf hingewiesen,
daß durch eine mögliche ökologische Steuerreform der Strompreis stark ansteigen
dürfte. Deshalb ist mittel- bis langfristig der unterstellte heutige Strompreis
als unterer Eckwert anzusehen.
Eine exakte Kalkulation ist kaum möglich, da die endgültige Konstruktion des Transrapid-Fahrweges
noch gar nicht feststeht. Die Erfahrungen mit der Versuchsanlage im
Emsland haben gezeigt, daß die Transrapid-Fahrbahn möglicherweise nicht aus
Beton erstellt werden kann: In den Stahlarmierungen des Betons entstehen von den
Magnetfeldern induzierte Wechselströme; gleichzeitig vibriert die Armierung aufgrund
der magnetischen Wechselfelder, ohne daß der umgebende Beton ebenfalls zum Vibrieren
angeregt wird: Der Beton zeigt Risse.
Es spricht einiges dafür, daß die als Hohlkasten ausgebildete eigentliche Fahrbahn des Transrapid aus Stahl bestehen wird, während die Fahrwegstützen auch zukünftig aus Beton gebaut werden können, da sie von den Trag- und Führungsmagneten weiter entfernt sind und somit weitaus geringer den Auswirkungen der Magnetfelder ausgesetzt sind.
Die jährlichen Instandhaltungskosten des Transrapid-Fahrweges können als grobe Annäherung
aus den Erfahrungen mit entsprechenden Bauwerken und Anlagen der Eisenbahn abgeleitet
werden.
Eisenbahn | Transrapid | ||
Kostenkategorie | Instandhaltungs- kosten in % der Investitionsk. | Investi- tions- kosten (Mio. DM) | Instand- haltungs- kosten (Mio. DM) |
Stahlbauteile | 1,4 | 6195 | 87 |
Beton-Pfeiler | 0,5 | 770 | 4 |
Unterwerke | 1,5 | 1290 | 19 |
Kabel | 1,0 | 1125 | 11 |
Gebäude | 1,5 | 676 | 10 |
---- | |||
Summe | 131 |
Die von der Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft ermittelten Unterhaltskosten in
Höhe von 9 Mio. DM pro Jahr sind demnach voraussichtlich um mehr als den Faktor
10 zu gering angesetzt. Selbst der von der Bauindustrie genannte fünffache Wert
liegt noch deutlich zu niedrig. Wird hingegen der Transrapid-Fahrweg nicht aus
Stahl, sondern aus Beton gebaut, was nach den obigen Ausführungen eher unwahrscheinlich
ist, so betragen die Instandhaltungskosten statt 131 Mio. DM lediglich 75 Mio.
DM pro Jahr. Aber auch dieser Wert ist um den Faktor 8 höher als der ursprünglich
kalkulierte.
Der Kostenansatz der Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft wird übernommen.
Es sei darauf hingewiesen, daß eine Versicherung, die Erlösausfälle bei Betriebsstörungen
abdeckt, noch nicht berücksichtigt ist. Um eine diesbezügliche Kostenkalkulation
vornehmen zu können, fehlen detaillierten Informationen, so daß der genannte
Betrag von 17 Mio. DM pro Jahr wiederum nur als unterster Eckwert zu betrachten
ist.